Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 2023
Joyfood Ernährungsberatung & -Therapie, Diätologin Sabrina Egg

 1. Allgemeines

Mit der Nutzung der Webseite sowie des Newsletters, dem Buchen einer Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie oder eines digitalen Produkts, erklärst du dich mit den AGB ausdrücklich einverstanden. Von den AGB abweichende Regelungen gelten nur insoweit, als diese ausdrücklich durch die Anbieterin Sabrina Egg (in weiterer Folge auch „ich“ oder „mir“) bestätigt werden. Sollten einzelne Teile davon unwirksam werden, gelten die anderen Teile dem Sinn nach weiter.

 

1.1. Informationspflicht 

Die Informationen auf dieser Website und im Newsletter sind ausschließlich für den allgemeinen Gebrauch und für Bildungszwecke gedacht und ersetzen keine individuelle Ernährungs- oder medizinische Beratung. Sämtliche Aussagen wurden sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt. Ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse können sich im Verlauf der Zeit allerdings ändern. Daher kann für die Informationen keine Gewährleistung übernommen werden. Ich hafte nicht für Schäden gleich welcher Art, die auf Grund der Nutzung der zur Verfügung gestellten Informationen entstehen.

 

2. Terminvereinbarungen

Die Terminvereinbarung kann via Email, persönlich, mittels Kontaktformular auf der Website oder per Anruf getätigt werden.

3. Vertragsabschluss

Sämtliche Angebote von mir sind freibleibend und unverbindlich. Die Buchung von Leistungen erfolgt ausschließlich durch die/den der/die Klient:in/Patient:in. Der Vertragsabschluss kommt erst durch die entsprechende Bestätigung von mir zustande. Mit der durchgeführten Online-Buchung oder der schriftlichen oder mündlichen Terminvereinbarung kommt ein Beratungsvertrag zustande und der/die Klient:in/Patient:in nimmt für sich folgende Vereinbarung zur Kenntnis und erklärt die Kenntnisnahme und Akzeptanz dieser Bedingungen.

4. Auftragsort

Falls nicht anders vereinbart (Ausnahmen: Hausbesuche, Firmengelände) werden Termine online über Zoom abgehalten. 

5. Ärztliche Verordnung

Für eine Ernährungstherapie aufgrund einer Erkrankung wird eine ärztliche Zuweisung benötigt. Diese erhältst du bei deinem Haus- oder Facharzt. Die Verordnung muss neben den persönlichen Daten auch eine medizinische Diagnose beinhalten. Keine Verordnung ist notwendig, wenn ausschließlich präventive Leistungen in Anspruch genommen werden. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunden erbracht werden.

6. Verrechnung

Die Kosten der ernährungstherapeutischen Behandlung basieren je nach Leistung auf unterschiedlichen Stundensätzen und hängen von der Dauer und den inkludierten Leistungen ab. Die Dauer von Folgeterminen wird gemeinsam mit Klient:innen/Patient:innen besprochen und kann 30, 45 oder 60 Minuten dauern. Ebenfalls können Pakete gebucht werden. Ernährungsberatungen und Ernährungstherapien fallen unter private Dienstleistungen und müssen von Klient:innen grundsätzlich selbst übernommen, sie werden derzeit nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern übernommen. Es kann eine nachträgliche Einreichung bei Zusatzversicherungen oder eine Einlösung des Gesundheitshunderters bei der SVS möglich sein.

7. Rückerstattung

Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen leider keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.

8. Private Zusatzversicherung

Bei Abschluss einer privaten Zusatzkrankenversicherung mit inkludiertem ambulanten Tarif zahlt die Versicherung in den meisten Fällen das gesamte Beratungshonorar. Je nach Versicherung werden sogar in manchen Fällen Pauschalen von mehreren hunderten Euros pro Jahr übernommen. Die Abklärung mit der Versicherung obliegt dem/der Klient:in/dem/der Patient:in. 

9. Selbstständige Unternehmer

Für einige gesundheitsfördernde Maßnahmen zahlt die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft € 100, u.a. auch für eine ernährungsmedizinische Diätberatung. 

10. Bezahlung

Ich stelle nach der Beratung oder Therapie eine Honorarnote aus. Diese kann per Überweisung bezahlt werden. Zahlungsziel hierbei sind zwei Wochen. Kommt der/die Patient:in/Klient:in seiner Zahlungspflicht nicht nach, wird eine Zahlungserinnerung ausgestellt. Falls ich nach der ersten Zahlungserinnerung keinen Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen feststellen kann, wird eine zweite Zahlungserinnerung per Post inkl. 5% Mahnspesen ausgestellt. Nach weiteren 14 Tagen und negativem Zahlungseingang werden rechtliche Schritte eingeleitet.

11. Befunde

Bitte nimm zum Termin relevante Befunde mit. Diese können gerne auch bereits vor dem Termin geschickt werden.

12. Grundsätze der Behandlung Gesetz & Wissenschaft:

Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung (MTD-Gesetz). Selbstbestimmung: Als Diätologin unterbreite ich dir auf Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt dir, dieses Angebot anzunehmen oder etwaige Anpassungen abzusprechen. Krankheiten werden nur mit einer Zuweisung vom Arzt therapiert.

13. Absage Termin

Kannst du einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, bitte ich um eine Absage mindestens 1 Werktag vorher telefonisch oder per E-Mail. Bei Nichterscheinen oder nicht rechtzeitiger Absage muss der versäumte Termin zur Gänze in Rechnung gestellt werden. Ich bitte um Verständnis, da der Termin exklusiv reserviert wird! (Ausnahme: Ein ärztliches Attest bei einer Erkrankung)

14. Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz

Hier sind meine Datenschutzbestimmungen. Ich unterliege der gesetzlichen Schweigepflicht.

 

15. Urheberrecht

Falls im Rahmen der Beratung Unterlagen und Fotos ausgeteilt werden, unterliegen diese dem Urheberrecht und dürfen von Seiten des/der Klient:in nicht ohne schriftliche Zustimmung des Urhebers an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. Sie sind ausschließlich für die private Nutzung der Klient:innen bzw. Patient:innen bestimmt. Aufzeichnungen (mit Bild oder Ton) im Rahmen von Beratungen sind ohne vorangegangene Zustimmung untersagt.

16. Gerichtsvereinbarung

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit dem auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Behandlungsverträge ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht für den Firmensitz in 6020 Innsbruck. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

 

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